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Zoll und Einfuhr

Für Bestellungen, die aus dem Gebiet der EU geliefert werden, fallen neben den üblichen Versandkosten keine weiteren Gebühren an. Alle anderen Bestellungen, z. B. solche aus den USA, Kanada oder Asien, unterliegen einer Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % des Warenwertes und einem zu bestimmenden Zollsatz (siehe Tabelle). Hierbei ist zu beachten, dass auch die für die Bestellung angefallenen Lieferkosten in die Berechnung für Zollabgaben und EUSt miteinbezogen werden.

Zur Veranschaulichung folgt nun ein Beispiel für eine Bestellung aus den USA im Wert von 120,00 USD; hinzu kommen noch Versandkosten in Höhe von 40,00 USD.

Hieraus ergibt sich folgende Rechnung:

120,00 USD+ 40,00 USD = 160,00 USD; dies entspricht (laut Kurs vom 01.11.2010) ungefähr 115,00 EUR.

Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %. Somit kommt man zu folgender Gleichung:

115,00 EUR (Warenwert) x 0,19 EUSt = 21, 85 EUR Einfuhrumsatzsteuer.

Insgesamt ergibt sich in obigem Beispiel bei einem Produkt mit einem Warenwert von 120,00 USD zzgl. der Versandkosten in Höhe von 40,00 USD ein zu zahlender Betrag von 136,85 EUR.  Da der Warenwert unter 150,00 EUR liegt, fällt lediglich die Einfuhrumsatzsteuer an.

Diese ist entweder bei Lieferung direkt an den Paketboten oder aber am Zollamt zu bezahlen.

Für Bestellungen, die einen Warenwert von 150,00 EUR überschreiten, fällt neben der EUSt noch eine Zollabgabe an. Diese wird je nach Produktkategorie bestimmt und beträgt zwischen 12 % (für Bekleidung aus Textilien) und 2,5 % (für Gold- und Silberschmuck).

Eine grobe Übersicht über die einzelnen Zollabgaben findet sich in folgender Tabelle:

Als Beispiel zur Berechnung der Zollabgaben dient ein Paar Schuhe aus Leder im Wert von 250,00 USD.
Die Versandkosten betragen 50,00 USD, woraus sich folgende Rechnung ergibt:

250,00 USD (Warenwert) + 50,00 USD (Versandkosten) = 300,00 USD, dies entspricht ungefähr 218,00 EUR (laut Kurs vom 01.11.2010).

Der Zollsatz für ein Paar Schuhe aus Leder beträgt laut Tabelle 8 % zzgl. der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19%. Aus diesen beiden Komponenten lässt sich jetzt die Höhe der Abgaben berechnen:

218,00 EUR (Warenwert) x 0,08 (Zollsatz) = 17,44 EUR Gebühren für Zoll und

218,00 EUR (Warenwert) x 0,19 (Einfuhrumsatzsteuersatz) = 41,42 EUR zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer

Aus den beiden berechneten Beträgen für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ergibt sich also ein bei Lieferung oder Abholung im Zollamt insgesamt zu entrichtender Betrag in Höhe von 58,86 EUR (17,44 EUR + 41,42 EUR).

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