Nun also doch! Nachdem ein Gericht in erster Instanz befunden hatte, dass Yves Saint Laurent seine Schuhe ebenfalls mit roten Sohlen versehen darf, hat Christian Louboutin nun in zweiter Instanz Recht bekommen.
Im Frühling diesen Jahres hatte das Gericht befunden, Christian Louboutins spontaner Einfall, roten Nagellack auf Schuhsohlen zu pinseln, sei nicht durch das Patentrecht geschützt. Laut Urteil „diene die Farbe Rot in der Modebranche als Zierde und besitze eine ästhetische Funktion“, weswegen es kaum möglich sei, einen Markenschutz durchzusetzen.
Doch nun hat ein Berufungsgericht in New York entschieden, dass die berühmte Louboutin-Sohle grundsätzlich vom amerikanischen Patent- und Markenrecht geschützt ist, solange sie in einem Kontrast zum Rest des Schuhs steht. Für die Konkurrenz gibt es jedoch weiterhin die Möglichkeit, Schuhe mit roter Sohle zu vermarkten, allerdings nur dann, wenn diese komplett in Rot sind und somit eine monochrome Einheit bilden (ein konkretes Beispiel sind die roten Tribtoo-Pumps von YSL).
Christian Louboutin selbst feiert diesen Teilerfolg: „Wir sind extrem erfreut und zufrieden, dass das Berufungsgericht unserem Hauptargument zustimmt: Farbe kann in der Fashion-Industrie als Markenzeichen dienen und Christian Louboutins weltberühmte rote Sohle gilt als Marke und das ist schützenswert und einklagbar.“
Ich persönlich finde es gut, dass Louboutin weiter geklagt und endlich Recht bekommen hat. Schließlich war er der erste Schuhdesigner, der auf die geniale Idee gekommen ist, der Sohle eines Schuhs ein unverkennbares Rot zu verleihen und sie damit von allen anderen Marken abzuheben. Außerdem handelt es sich bei dem Rotton seiner Sohlen um ein ganz bestimmtes Rot, das – genau wie der intensive Orangeton von Hermès – als Markenzeichen weltweit bekannt geworden und unmittelbar mit der Marke „Louboutin“ verbunden ist.
Was ist eure Meinung dazu?